Gebäudeversicherung

Gebäudeversicherung


Was lässt sich über die (Wohn-)Gebäudeversicherung versichern?

  • Schäden durch Feuer
  • Schäden durch Leitungswasser
  • Sturmversicherung
  • Elementarschäden müssen separat versichert werden


Wer braucht eine Gebäudeversicherung?

Jeden Eigentümer einer Immobilie sollte eine Gebäudeversicherung abschließen, egal ob es sich bei der Immobilie um ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung handelt. Denn Schäden an Gebäuden können schnell in die Schuldenfalle führen. Denn in einer Immobilie steckt meist viel Kapital. Gerade für die, die den Erwerb von Wohneigentum mit einem Darlehen finanzieren, ist die Gebäudeversicherung Pflicht. Banken genehmigen meistens erst dann Darlehen, wenn ein Nachweis einer Wohngebäudeversicherung vorliegt.


Was zahlt die Gebäudeversicherung?

  • Instandsetzung
  • Sanierung
  • Wiederaufbau
  • Neubau (und Abriss)


Welche Schäden sind grundsätzlich nicht versichert?

  • Schäden bei unfertigen Gebäude
  • Schäden, die durch Krieg oder innere Unruhen entstanden sind
  • Brände durch Blitzeinschlag in Strom-, Telefon- oder Antennenleitungen oder bewusste Anzündung
  • Schäden durch Sturm mit einer geringeren Stärke als ach
  • Fensterschäden, die bei Sturm durch undichte oder offene Fenster entstanden sin
  • Bei Grundwasserschäden, Überschwemmungen und witterungsbedingtem Rückstau


Wann zahlt die Gebäudeversicherung nicht?

Leider erweist sich eine Gebäudeversicherung in der Praxis nicht immer als verlässlich. Die Regulierung durch die Gebäudeversicherung verläuft in vielen Fällen leider oft nicht so reibungslos, wie man es sich als Versicherter wünschen würde. Versicherungsnehmer zeigen sich oft überrascht, wenn bestimmte Forderungen abgelehnt werden, weil sie feststellen müssen, dass das, wovon sie dachten, dass es versichert sei, offenbar doch nicht gedeckt wird. Gerade bei hohen Schadensummen zeigt sich die Gebäudeversicherung meist wenig kulant.  Aus diesem Grund  gehen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) jährlich zahlreiche Beschwerden in Bezug auf die Gebäudeversicherung ein.

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